
Zulässige Schwingungsbelastung am Einbauort
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Die Geräte sollten grundsätzlich nur an Stellen ohne Schwingungsbelastung eingebaut
werden.
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Gegebenenfalls kann z. B. durch eine exible Verbindungsleitung von der Messstelle zum
Druckmessgerät und die Befestigung über eine Messgerätehalterung eine Entkopplung
vom Einbauort erreicht werden.
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Falls dies nicht möglich ist, dürfen folgende Grenzwerte nicht überschritten werden:
Ungefüllte Geräte: Frequenzbereich < 150 Hz
(Typ 111) Beschleunigung < 0,7 g (7 m/s
2
)
Flüssigkeitsgefüllte Geräte: Frequenzbereich < 150 Hz
(Typ 113, 213) Beschleunigung < 4 g (40 m/s
2
)
Die Flüssigkeitsfüllung ist regelmäßig zu überprüfen.
Der Flüssigkeitsspiegel darf nicht unter 75 % des Gerätedurchmessers fallen.
4. Inbetriebnahme
Bei Inbetriebnahme Druckstöße unbedingt vermeiden, Absperrventile langsam önen.
5. Wartung und Reinigung
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Die Geräte sind wartungsfrei.
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Eine Überprüfung der Anzeige sollte etwa 1 bis 2 mal pro Jahr erfolgen. Dazu ist das
Gerät vom Prozess zu trennen und mit einer Druckprüfvorrichtung zu kontrollieren.
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Das Druckmessgerät mit einem feuchten Tuch reinigen.
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Reparaturen sind ausschließlich vom Hersteller oder entsprechend qualiziertem
Fachpersonal durchzuführen.
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Bei Demontage Belüftungsventil (falls vorhanden) schließen.
WARNUNG!
Messstoreste in ausgebauten Druckmessgeräten können zur Gefährdung
von Personen, Umwelt und Einrichtung führen.
Ausreichende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
Anlage 1: Konformitätserklärung
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